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AutorenbildMichal Sosnecki

Keine Ertragswertbewertung ohne BGBB-Anwendung

Landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, welche nicht dem BGBB unterstehen, werden nicht zum Ertragswert bewertet. Dies, obwohl Art. 14 Abs. 2 StHG explizit von "landwirtschaftlich genutzten Grundstücken" spricht.



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