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Keine Fristwiederherstellung bei Abholung durch geschiedene Ehegattin

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 7. Apr. 2003
  • 1 Min. Lesezeit

Keine Wiederherstellung der Frist, wenn zur Zeit des Strafvollzugs die geschiedene Ehegattin die eingeschriebene Verfügung abholte



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