Fristwiederherstellung: Beruht die Fristversäumnis auf einem blossen Irrtum über verfahrensrechtliche Regeln, der nicht durch behördliches Verhalten hervorgerufen worden ist, ist eine Wiederherstellung ausgeschlossen. Blosse Telefonate mit der Behörde sind nicht geeignet, einen Steuerpflichtigen von der Vorgehensweise abzuhalten, wie sie durch die detaillierte Rechtsmittelbelehrung vorgezeichnet war.
top of page
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
bottom of page