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Keine Fristwiederherstellung bei falscher Annahme von Gerichtsferien

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Verpasst jemand – in der Annahme, es herrschten im direktsteuerlichen Beschwerdeverfahren Gerichtsferien – die Rechtsmittelfrist, liegt kein Fristwiederherstellungsgrund vor.



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