Keine Fristwiederherstellung bei falscher Annahme von Gerichtsferien
- Michal Sosnecki
- 21. Sept. 2017
- 1 Min. Lesezeit
Verpasst jemand – in der Annahme, es herrschten im direktsteuerlichen Beschwerdeverfahren Gerichtsferien – die Rechtsmittelfrist, liegt kein Fristwiederherstellungsgrund vor.