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Keine Fristwiederherstellung bei fehlendem Kostenvorschuss

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 26. März 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Wird beim Verwaltungsgericht ein Kostenvorschuss wegen 100-prozentiger Arbeitsunfähigkeit nicht bezahlt, liegt kein Fristwiederherstellungsgrund vor.



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