Keine Gerichtsferien bei direkter Bundessteuer; strenge Fristwiederherstellung
- 7. Aug. 2003
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Verpasste Einsprachefrist: Direkte Bundessteuer kennt keine Gerichtsferien; Jene des kantonalen Verfahrensrechts sind nicht anwendbar; Wiedereinsetzung in die verpasste Frist nur bei nicht voraussehbarem Hindernis und nur wenn kein Dritter beauftragt werden konnte.