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Keine Gerichtsferien im Steuerverfahren (AR)

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Im Steuerverfahren gelangen die Bestimmungen über die Gerichtsferien im Kanton Appenzell Ausserhoden nicht zur Anwendung. Den Steuerpflichtigen hätte dieser Umstand aufgrund der ausdrücklichen Rechtsmittelbelehrung bewusst sein müssen.



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