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Keine Nachreichung alter Unterlagen im Revisionsverfahren

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 24. Okt. 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Unterlagen, die bereits während des Veranlagungsverfahrens vorlagen, können in einem späteren Revisionsverfahren nicht mehr beigebracht werden.



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