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Keine Nachsteuer zur Steuervermeidung bei Optionen

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 18. Mai 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Wer im Zeitpunkt der Zuteilung von Optionen auf eine Deklaration verzichtet, kann nicht zu einem späteren Zeitpunkt die Erhebung einer Nachsteuer verlangen, nur um höhere Steuern bei Besteuerung im Ausübungszeitpunkt zu vermeiden. Das widerspräche Treu und Glauben.


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