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Keine pauschalen Wertberichtigungen für Vermögensverwalter

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 11. Juli 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Eine Vermögensverwaltungsgesellschaft hat – im Gegensatz zu Banken und Effektenhändlern – kein Recht, pauschale Wertberichtigungen auf dem börsenkotierten Wertschriftenbestand vorzunehmen.



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