Keine pauschalen Wertberichtigungen für Vermögensverwalter
- 12. Juli 2012
- 1 Min. Lesezeit
Eine Vermögensverwaltungsgesellschaft hat – im Gegensatz zu Banken und Effektenhändlern – kein Recht, pauschale Wertberichtigungen auf dem börsenkotierten Wertschriftenbestand vorzunehmen.