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Keine Rechtsverweigerung bei Rückweisung durch Rekurskommission

  • 13. Dez. 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Die Rekurskommission begeht nicht ohne weiteres eine formelle Rechtsverweigerung, wenn sie die Streitsache an die Vorinstanz zurückweist, obwohl sie allenfalls reformatorisch hätte entscheiden können.



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