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Keine Sperrfrist für Kapitalbezüge nach Scheidungs-Einkäufen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 13. Juni 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Die dreijährige Sperrfrist für Kapitalbezüge nach Einkäufen in die 2. Säule gilt nicht für Einkäufe nach Scheidungen.



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