Keine Steuerpflicht bei verlustbringender Liebhaberei
- Michal Sosnecki
- 12. Apr. 2011
- 1 Min. Lesezeit
Geht ein Steuerpflichtiger verschiedenen Tätigkeiten nach wie zum Beispiel der Malerei, der Literatur, der Herausgabe von Kalendern etc. und resultiert daraus während Jahren kein Gewinn, so ist diese Tätigkeit steuerlich als Liebhaberei zu bezeichnen.