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Keine straflose Selbstanzeige ohne konkrete Angaben

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 25. Sept. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Erwähnt eine AG anlässlich einer MWST-Kontrolle bis anhin nicht deklarierte Vermögenswerte, ohne weitere Hinweise zu liefern, stellt dies keine straflose Selbstanzeige dar. Es soll nicht den Steuerbehörden überlassen sein, nicht deklarierte Vermögenswerte aufgrund von Hinweisen zu suchen. 



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