Keine Strafreduktion bei Doppelbestrafung
- Michal Sosnecki
- 17. Apr. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Es erfolgt keine Reduktion der Strafe wegen Steuerhinterziehung, wenn die Steuerpflichtigen als Privatpersonen sowie das von ihnen beherrschte Unternehmen wegen gleichem Sachverhalt sanktioniert werden.