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Keine Strafreduktion bei Doppelbestrafung

  • 16. Apr. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Es erfolgt keine Reduktion der Strafe wegen Steuerhinterziehung, wenn die Steuerpflichtigen als Privatpersonen sowie das von ihnen beherrschte Unternehmen wegen gleichem Sachverhalt sanktioniert werden.



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