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Keine subsidiäre Verfassungsbeschwerde ohne konkreten Antrag

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 26. Feb. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Auf eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde gegen einen abweisenden Erlassentscheid tritt das Bundesgericht nicht ein, wenn der Beschwerdeführer keinen Antrag stellt und nicht darlegt, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzen soll, sondern sich mit einer allgemeinen Schilderung seiner schlechten finanziellen Situation begnügt


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