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Keine Verfassungsbeschwerde bei Rückweisung an Erlassbehörde

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 18. März 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Steuererlass: Ein Entscheid, mit dem die Streitsache vom Steuergericht an die Erlassbehörde zurückgewiesen wird, kann nicht mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht angefochten werden, denn den Beschwerdeführern steht die Möglichkeit offen, den neuen Entscheid der Erlassbehörde anzufechten.



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