Keine Verfassungsbeschwerde bei Rückweisung an Erlassbehörde
- Thanusiya Wimalanathan

- 18. März 2008
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Steuererlass: Ein Entscheid, mit dem die Streitsache vom Steuergericht an die Erlassbehörde zurückgewiesen wird, kann nicht mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht angefochten werden, denn den Beschwerdeführern steht die Möglichkeit offen, den neuen Entscheid der Erlassbehörde anzufechten.