Keine Zwischenveranlagung bei faktischer Ehegemeinschaft
- Thanusiya Wimalanathan
- 16. Dez. 2004
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Faktische Trennung von Ehegatten: Werden von beiden Ehegatten Mittel für die gemeinsame Lebenshaltung eingesetzt oder ist der gemeinsame Haushalt nicht aufgehoben, so sind die Ehegatten zusammen zu veranlagen und es ist keine Zwischenveranlagung vorzunehmen.