Keine Zwischenveranlagung bei kurzzeitigem Berufswechsel
- Thanusiya Wimalanathan

- 8. Juni 2004
- 1 Min. Lesezeit
Erweist sich ein Berufswechsel im Nachhinein als nicht dauerhaft (weniger als 24 Monate), ist richtigerweise keine Zwischenveranlagung vorzunehmen