Das Bekanntwerden einer Strafuntersuchung gegen den Verwaltungsratspräsidenten einer Aktiengesellschaft wegen Korruption stellt eine werterhellende und keine wertbeeinflussende Tatsache dar. Eine entsprechend Rückstellung für die drohende Ersatzforderung ist mittels Bilanzberichtigung vorzunehmen, auch wenn die Eröffnung des Strafverfahrens nach dem Bilanzstichtag, jedoch noch vor der Generalversammlung bekannt wurde.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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