Kostenvorschuss im steuerrechtlichen Bussenverfahren
- Michal Sosnecki
- 12. Juli 2019
- 1 Min. Lesezeit
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich darf im steuerrechtlichen Ordnungsbussenverfahren einen Kostenvorschuss verlangen. Die Norm der Strafprozessordnung, welche einen Kostenvorschuss im kantonalen Rechtsmittelverfahren ausschliesst, ist im steuerrechtlichen Ordnungsbussenverfahren nicht anwendbar.