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Kostenvorschuss im steuerrechtlichen Bussenverfahren

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 12. Juli 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich darf im steuerrechtlichen Ordnungsbussenverfahren einen Kostenvorschuss verlangen. Die Norm der Strafprozessordnung, welche einen Kostenvorschuss im kantonalen Rechtsmittelverfahren ausschliesst, ist im steuerrechtlichen Ordnungsbussenverfahren nicht anwendbar.



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