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Kulturlandabgabe als kantonales Recht nur mit staatsrechtlicher Beschwerde anfechtbar

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 23. Sept. 2003
  • 1 Min. Lesezeit

Kulturlandverminderungsabgabe: Auch wenn Bundesnormen mit zu beachten sind, handelt es sich um kantonales Recht, so dass bloss die staatsrechtliche Beschwerde offen steht.



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