Kulturlandabgabe als kantonales Recht nur mit staatsrechtlicher Beschwerde anfechtbar
- Michal Sosnecki
- 23. Sept. 2003
- 1 Min. Lesezeit
Kulturlandverminderungsabgabe: Auch wenn Bundesnormen mit zu beachten sind, handelt es sich um kantonales Recht, so dass bloss die staatsrechtliche Beschwerde offen steht.