Lebensaufwand als Basis für Ermessensveranlagung
- Thanusiya Wimalanathan

- 4. Jan. 2012
- 1 Min. Lesezeit
Ermessensveranlagung: eine in erster Linie anhand des Lebensaufwandes vorgenommene Schätzung des steuerbaren Einkommens liegt durchaus innerhalb des der Steuerverwaltung in diesem Bereich zustehenden Ermessensspielraums.