Internationale Doppelbesteuerung. Wer seine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz erneuert, kann nicht behaupten, der Mittelpunkt der Lebensinteressen sei in Deutschland. Die Aufenthaltsbewilligung als solche hat einen deklaratorischen Charakter. Die Erneuerung dergleichen impliziert jedoch die Formulierung eines Antrags, weshalb es legitim ist, von der Erneuerung auf eine klare Absicht des Verbleibes und der Aufrechterhaltung des Mittelpunkts der Lebensinteressen in der Schweiz zu schliessen.
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Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
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