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Möbliertes Zimmer begründet keinen steuerlichen Wohnsitz

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 16. Feb. 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung, Wohnsitz: Das Mieten eines bereits möblierten Zimmers genügt für sich alleine nicht, um einen steuerrechtlichen Wohnsitz zu begründen.



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