Wenn die Steuerverwaltung feststellt, dass eine GmbH über Jahre die Miete einer teilweise privat genutzten Wohnung verbucht hat, ohne dabei einen Privatanteil auszuscheiden, und die Veranlagungen bereits rechtskräftig sind, ist ein Nachsteuerverfahren zulässig. Der Umstand, dass die Wohnung teilweise privat genutzt wurde, stellt eine neue Tatsache im Sinne der Nachsteuer dar. Dasselbe gilt für die dem Gesellschafter der GmbH aufgerechnete geldwerte Leistung.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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