Nachsteuerverfahren: Verwertbarkeit von Treuhänderinformationen trotz Geschäftsgeheimnisverletzung
- Michal Sosnecki

- 2. Okt. 2007
- 1 Min. Lesezeit
Für Informationen eines Treuhänders besteht im Nachsteuerverfahren auch dann kein Beweisverwertungsverbot, wenn der Treuhänder Geschäftsgeheimnisse verletzte. Anders sähe es auch bei einer Berufsgeheimnisverletzung..