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AutorenbildMichal Sosnecki

Nachweis des steuerrechtlichen Wohnsitzes: Beweislast bei Verlagerung

Der steuerrechtliche Wohnsitz als steuerbegründende Tatsache ist grundsätzlich von der Steuerbehörde nachzuweisen. Der steuerpflichtigen Person kann allerdings der Gegenbeweis für die von ihr behauptete subjektive Steuerpflicht an einem neuen Ort auferlegt werden, wenn die von der Steuerbehörde angenommene bisherige subjektive Steuerpflicht als sehr wahrscheinlich gilt. Diese Regel gilt für das internationale und das interkantonale Verhältnis.



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