Nachweis überhöhter Verkehrswerte erforderlich
- 23. Juni 2010
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Die Beschwerdeführerin müsste konkret darlegen, inwiefern ein von der Vorinstanz festgesetzter oder bestätigter Verkehrswert einer Liegenschaft eindeutig überhöht und damit willkürlich ist. Diesen Nachweis vermag die Beschwerdeführerin mit ihren pauschalen Behauptungen nicht zu leisten.