Nachweis überhöhter Verkehrswerte erforderlich
24. Juni 2010
1 Min. Lesezeit
Die Beschwerdeführerin müsste konkret darlegen, inwiefern ein von der Vorinstanz festgesetzter oder bestätigter Verkehrswert einer Liegenschaft eindeutig überhöht und damit willkürlich ist. Diesen Nachweis vermag die Beschwerdeführerin mit ihren pauschalen Behauptungen nicht zu leisten.