Nachweispflicht bei Wohnsitzverlegung
22. Aug. 2008
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Steuerrechtlicher Wohnsitz: Wohnen die Steuerpflichtigen während vier Jahren an einem Ort, so liegt es nicht an den Steuerbehörden, das Weiterbestehen dieses Domizils dazutun, vielmehr ist es an den Beschwerdeführern, die Wohnsitzverlegung in einen anderen Kanton nachzuweisen.