Nichtbesteuerung nicht realisierter Gutschriften bei Schneeballsystemen
- Michal Sosnecki

- 5. Juli 2011
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Schneeballsysteme - Praxispräzisierung: Wenn ein Rückforderungsanspruch nach Art. 288 SchKG besteht, können die noch nicht ausbezahlten Forderungen (Gutschriften) nicht mehr als sicher angesehen werden. Sie gelten dann nicht mehr als realisiert und sind nicht zu besteuern.