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Nichtbesteuerung nicht realisierter Gutschriften bei Schneeballsystemen

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Schneeballsysteme - Praxispräzisierung: Wenn ein Rückforderungsanspruch nach Art. 288 SchKG besteht, können die noch nicht ausbezahlten Forderungen (Gutschriften) nicht mehr als sicher angesehen werden. Sie gelten dann nicht mehr als realisiert und sind nicht zu besteuern.



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