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Nichteintreten bei fehlendem Kostenvorschuss

  • 16. Apr. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Wird der Kostenvorschuss nicht innerhalb der angesetzten und verlängerten Frist geleistet, so tritt das Bundesgericht nicht auf eine Beschwerde ein. Einem Gesuch um unentgeltliche Prozessführung wird nur stattgegeben, wenn die Prozessbedürftigkeit der Beschwerdeführer nachgewiesen wird.



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