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AutorenbildMichal Sosnecki

Pauschale Steueranrechnung: Nettoertrag als Basis

Wird bei der pauschalen Steueranrechnung für die Berechnung des Maximalbetrages auf den Nettoertrag (Bruttoertrag, abzüglich anteilige Schuldzinsen und Vermögensverwaltungskosten) abgestellt, verstösst dies nicht gegen die Bundesverfassung.



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