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Pauschale Steueranrechnung: Nettoertrag als Basis

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 22. Mai 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Wird bei der pauschalen Steueranrechnung für die Berechnung des Maximalbetrages auf den Nettoertrag (Bruttoertrag, abzüglich anteilige Schuldzinsen und Vermögensverwaltungskosten) abgestellt, verstösst dies nicht gegen die Bundesverfassung.



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