Wird bei der pauschalen Steueranrechnung für die Berechnung des Maximalbetrages auf den Nettoertrag (Bruttoertrag, abzüglich anteilige Schuldzinsen und Vermögensverwaltungskosten) abgestellt, verstösst dies nicht gegen die Bundesverfassung.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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