Pfandausfälle nicht anrechenbar bei Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern
- Michal Sosnecki
- 27. März 2015
- 1 Min. Lesezeit
Pfandausfälle können bei der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern weder als Teil des Erwerbspreises noch als Teil der anrechenbaren Aufwendungen geltend gemacht werden.