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Pflicht des Vertreters bei fehlenden Instruktionen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 20. Juni 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Wenn der Steuerpflichtige aufgrund von Krankheit während der Rekursfrist seinem Vertreter keine Instruktionen darüber geben konnte, ob ein Rekurs erhoben werden soll, muss der Vertreter aus eigener Initiative Rekurs erheben.



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