Pflicht des Vertreters bei fehlenden Instruktionen
- Michal Sosnecki
- 20. Juni 2019
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Wenn der Steuerpflichtige aufgrund von Krankheit während der Rekursfrist seinem Vertreter keine Instruktionen darüber geben konnte, ob ein Rekurs erhoben werden soll, muss der Vertreter aus eigener Initiative Rekurs erheben.