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Pflicht des Vertreters bei fehlenden Instruktionen

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Wenn der Steuerpflichtige aufgrund von Krankheit während der Rekursfrist seinem Vertreter keine Instruktionen darüber geben konnte, ob ein Rekurs erhoben werden soll, muss der Vertreter aus eigener Initiative Rekurs erheben.



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