Pflicht zur Stellungnahme bei fehlendem Einspracheentscheid
- 6. Dez. 2004
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Wer verspätet Beschwerde führt, weil er den Einspracheentscheid nicht erhalten habe, muss zu diesem Punkt Stellung nehmen und kann nicht einfach zu einem späteren Zeitpunkt gegen die Schlussabrechnung Beschwerde führen.