Privilegierte Besteuerung stiller Reserven bei Invalidität
- Michal Sosnecki

- 4. Okt. 2017
- 1 Min. Lesezeit
Stille Reserven werden bei Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit infolge Invalidität privilegiert besteuert. Dabei brauchen der Eintritt der Invalidität und die Geschäftsaufgabe nicht zeitnah zu erfolgen.