Wird eine Photovoltaikanlage auf einem vor zwei Jahren neu erstellten Einfamilienhaus installiert, ist dies eine Wertvermehrung. Das Erfordernis einer zumindest teilweisen Werterhaltung ist nicht erfüllt, womit der Steuerabzug für rationelle Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien nicht gewährt werden kann.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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