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PV-Anlage als Wertvermehrung – kein Steuerabzug

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Wird eine Photovoltaikanlage auf einem vor zwei Jahren neu erstellten Einfamilienhaus installiert, ist dies eine Wertvermehrung. Das Erfordernis einer zumindest teilweisen Werterhaltung ist nicht erfüllt, womit der Steuerabzug für rationelle Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien nicht gewährt werden kann.



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