Quellensteuer: Anwendung Tarif A bei ausschließlichem Haupterwerb
- Michal Sosnecki

- 10. Juni 2009
- 1 Min. Lesezeit
Quellensteuer: Übt der Steuerpflichtige eine ausschliessliche Erwerbstätigkeit aus, ohne Ersatz- oder anderweitige Einkünfte erhalten zu haben, kann nicht auf den Tarif D abgestellt werden. Es liegt diesfalls keine Nebenerwerb vor, sondern ein (bescheidener) Haupterwerb, der mit dem entsprechenden, deutlich niedrigeren Tarif A zu besteuern ist.