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Quotenmässige Verlegung von Schulden und Schuldzinsen bei Privatpersonen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 1. Aug. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Schulden und Schuldzinsen werden als eine besondere Belastung des Vermögens und des daraus fliessenden Ertrags betrachtet. Sie sind daher bei Privatpersonen quotenmässig, im Verhältnis der Aktiven, zu verlegen.



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