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AutorenbildMichal Sosnecki

Rechtsmittelbefugnis der Einwohnergemeinden bei Steuerbefreiung der Burgergemeinde

Steuerbefreiung: Einwohnergemeinden sind aufgrund ihrer fiskalischen Interessen befugt, ein Rechtsmittel gegen eine Steuerbefreiung einer Burgergemeinde zu ergreifen. Sie sind in ihren schutzwürdigen Interessen berührt und direkt durch eine Prozesshandlung betroffen.



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