Rechtsmittelbefugnis der Einwohnergemeinden bei Steuerbefreiung der Burgergemeinde
- Michal Sosnecki
- 21. Mai 2007
- 1 Min. Lesezeit
Steuerbefreiung: Einwohnergemeinden sind aufgrund ihrer fiskalischen Interessen befugt, ein Rechtsmittel gegen eine Steuerbefreiung einer Burgergemeinde zu ergreifen. Sie sind in ihren schutzwürdigen Interessen berührt und direkt durch eine Prozesshandlung betroffen.