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Reinigung von Musikinstrumenten ohne Gewinnerzielungsabsicht

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 22. Okt. 2015
  • 1 Min. Lesezeit

Wer Musikinstrumente gegen Entgelt reinigt und dabei wegen Verrechnung kalkulatorischer Kosten für Räume in der Privatwohnung Verluste erzielt, hat keine Gewinnerzielungsabsicht.



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