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Revision von Bundesgerichtsurteilen bei neuen Tatsachen

  • 21. Sept. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Die Revision gegen ein Urteil des Bundesgerichts steht offen, wenn erhebliche Tatsachen aus Versehen nicht berücksichtigt wurden oder wenn nachträglich neue erhebliche Tatsachen entdeckt werden.



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