Revision von Bundesgerichtsurteilen bei neuen Tatsachen
- Thanusiya Wimalanathan

- 20. Sept. 2004
- 1 Min. Lesezeit
Die Revision gegen ein Urteil des Bundesgerichts steht offen, wenn erhebliche Tatsachen aus Versehen nicht berücksichtigt wurden oder wenn nachträglich neue erhebliche Tatsachen entdeckt werden.