Rückerstattung zu viel bezahlter Steuern
- Thanusiya Wimalanathan

- 24. Sept. 2008
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Zuviel erhobene Steuern sind zurückzuerstatten; dem Steuerpflichtigen steht ein entsprechender Rückerstattungsanspruch zu. Gegen den Entscheid über einen solchen Anspruch stehen dem Steuerpflichtigen die gleichen Rechtsmittel zu wie gegen die Veranlagungsverfügung.