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Rückerstattungspflicht bei fehlendem Quellensteuerabzug

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 16. Jan. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Wird bei einer Invalidenrente die Quellensteuer irrtümlich nicht in Abzug gebracht, so kann der Empfänger zur Rückerstattung der zuviel bezogenen Leistungen verpflichtet werden.



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