Rückerstattungspflicht bei fehlendem Quellensteuerabzug
- Thanusiya Wimalanathan

- 16. Jan. 2008
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Wird bei einer Invalidenrente die Quellensteuer irrtümlich nicht in Abzug gebracht, so kann der Empfänger zur Rückerstattung der zuviel bezogenen Leistungen verpflichtet werden.