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Rückkaufsfähige Leibrente als Vermögen

  • 1. Mai 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Grundsatzentscheid: Bei einer rückkaufsfähigen Leibrente ist der Rückkaufswert auch während der Laufzeit der Rente als Vermögen zu deklarieren. Anderslautende gesetzliche Bestimmungen sind ungültig.



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