Rückwirkender Steuererlass im Kanton Bern
- Thanusiya Wimalanathan

- 12. Aug. 2008
- 1 Min. Lesezeit
Ein rückwirkender Erlass ist im Kanton Bern nur für Steuerbeträge möglich, die unter (ausdrücklichem oder sich aus den Umständen ergebendem) Vorbehalt bezahlt worden sind.