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Rügepflicht für Verfassungsverletzungen

  • 4. Juni 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Zu einer Prüfung, ob verfassungsmässige Rechte verletzt wurden, ist das Bundesgericht nur dann angehalten, wenn die Verletzung in der Beschwerdeschrift ausdrücklich gerügt wird.



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