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Schadenersatz als Gewinnungskosten abziehbar

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 10. Feb. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Ein Abzug von Schadenersatzzahlungen als Gewinnungskosten ist zulässig, sofern ein Zusammenhang zwischen der Schadenersatzzahlung und der Organhaftung des Steuerpflichtigen gegeben ist und keine grobe Pflichtverletzung oder krasses Fehlverhalten seitens des Steuerpflichtigen vorliegt.



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