Schuldzinsen-Freibetrag bei Ehegatten nur einmal zulässig3. Feb. 20101 Min. LesezeitSchuldzinsen-Freibetrag von Fr. 50'000.-- steht nicht jedem der gemeinsam besteuerten Ehegatten einzeln zu, sondern kann nur einmal in Abzug gebracht werden.Weiterlesen
Altersrente: Aufschub trotz Invalidenrente möglichAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Anrechnung von Zwischenverdienst im AVIGZwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Gesonderte Besteuerung von LiquidationsgewinnenLiquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).